Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft. Mitglied des Vereins kann neben juristischen Personen jede volljährige Person werden, die einen Bezug zu Marokko oder zum marokkanischen Recht hat oder die ein nachweisliches Interesse am marokkanischen Recht oder an Marokko darlegen kann. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung.

Die Jahresmitgliedsbeiträge betragen derzeit für:

Studenten (nur Erststudium)

EUR 30,00

Referendare / Doktoranden

EUR 60,00

Sonstige (RAin, Institutionen etc.)

EUR 120,00.

Die Mitgliedschaft beginnt erst mit Zahlungseingang des jeweiligen Mitgliedsbeitrages.
Den Mitgliedschaftsantrag können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.